Überbrückungshilfe kommt nicht an

Nur rund ein Prozent der rund 25 Milliarden Euro der Überbrückungshilfe sind während der Corona-Krise bisher bei den betroffenen Unternehmen angekommen. Das Hilfsprogramm der Regierung stand aufgrund seiner zahlreichen Hürden und Beschränkungen für Antragssteller deshalb zuletzt in der öffentlichen Kritik. Genauso hatte der VPLT zusammen mit anderen Verbänden dringend Korrekturen angemahnt, damit die Regierung Unternehmen und SEUs der Veranstaltungswirtschaft besser unterstützt.

Inzwischen hat die Regierung reagiert: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben sich darauf verständigt, wie das Programm in den nächsten Monaten fortgeführt werden soll. Überbrückungshilfen werden danach verlängert, ausgeweitet und vereinfacht. Es bleibt dabei, dass die Überbrückungshilfe für Unternehmen aus allen Branchen offensteht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Um besonders die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen:

1. Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

2. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.

3. Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet

  • 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch (bisher 80 % der Fixkosten),
  • 60 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 % (bisher 50 % der Fixkosten) und
  • 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 % (bisher bei mehr als 40 % Umsatzeinbruch).

4. Die Personalkostenpauschale von 10 % der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.

5. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt), der das beantragende Unternehmen meist schon gut kennt.

Aus Sicht des VPLT sind diese Verbesserungen zwar nicht ausreichend, um unseren Mitgliedern in dieser existenzbedrohenden Lage zu helfen. Dennoch werten wir sie als Zeichen der Regierung, intensiver mit uns in den Dialog zu treten. Diesen führen wir mit politischen Entscheidungsträgern in den kommenden Wochen intensiv weiter. Heute sprechen wir zum Beispiel mit Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, über weitere Lösungen und einzelne Punkte unserer zahlreichen Forderungen.

Herzliche Grüße

Ihr VPLT – Team

Mehr Informationen unter
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/09/2020-09-18-PM-Corona-Ueberbrueckungshilfe-verlaengert.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-07-08-ueberbrueckungshilfe.html