Gelebte Demokratie: Mitglieder für Wahlausschuss gesucht
Die Wahl des neuen Vorstands soll von einem Wahlausschuss überwacht werden. Unsere Wahlordnung sagt dazu: „Zur Durchführung der Abstimmung setzt der Vorstand einen dreiköpfigen Ausschuss ein, der für den ordnungsgemäßen Ablauf und die Dokumentation verantwortlich ist.“
Da eine Online-Wahl nie so unmittelbar transparent sein kann wie eine Abstimmung in Präsenz, ist die Arbeit dieses Ausschusses umso wichtiger. In bewährter Weise soll unser Berater in Rechtsfragen, RA Tobias Könemann, dem Wahlausschuss angehören. Als weitere Beisitzer wünschen wir uns Mitglieder, die nicht dem engeren Kreis von Vorstand, Ehrenamtsträger*innen und Geschäftsstelle angehören, sondern als neutrale Beobachter den VDT in diesem wichtigen Prozess unterstützen möchten, vielleicht sogar als Auftakt zu einem ehrenamtlichen Engagement.
Der Zeitaufwand umfasst eine vorbereitende Videokonferenz des Wahlausschusses sowie die Auszählung der Wahl in der Geschäftsstelle in Köln. Fahrtkosten werden selbstverständlich übernommen. Wir freuen uns über eine kurze .
Weitere Informationen zur Vorstandswahl gibt es auf unserer Wahlen-Webseite.